Naturschutz

Kategorisiert in Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb

Naturschutz allgemein

Aufgabe des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Erhaltung und Entwicklung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.

Ökologie ist die Lehre von den Beziehungen der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt.

Ein Biotop ist ein Lebensraum einer Lebensgemeinschaft von Tier- und Pflanzenarten.

Biozönose ist eine Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen in einem bestimmten Lebensraum.

Ökologische Nische beschreibt den Platz einer Art im Beziehungsgefüge ihrer Umwelt.

Eine Erschwerung des Austausches von Erbmaterial zwischen isolierten Populationsteilen nennt man Verinselung.

Die Rote Liste ist ein Verzeichnis der gefährdeten und ausgestorbenen Pflanzen- und Tierarten.

Während der Zeit vom 01.03. bis 30.09. dürfen in freier Landschaft keine Sträucher zurückgeschnitten werden.

Hochmoore sind in ihrer Wasser- und Nährstoffversorgung ausschließlich auf Niederschläge angewiesen. Ihre Pflanzendecke ist trittempfindlich und wird durch den Erhohlungsverkehr gefährdet.

Eine Biotopverarmung ist auf die Schaffung von großflächigen Bewirtschaftungseinheiten zurückzuführen.

Eine Überdüngung von Gewässern erfolgt durch übertriebenes Einbringen von Futter und Verkotung.

Wildfütterungen in Naturschutzgebieten dürfen nur angelegt werden, wenn dies nicht durch die Naturschutzverordnung verboten ist.

Artenschutz wird durch Lebensraumverbesserung erreicht.

Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist, beispielsweise ein Wacholderhain. In ihm darf gejagt werden.

Reiten im Wald ist grundsätzlich nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.

Laut Naturschutzgesetz darf der Naturgenuss anderer in der Natur und Landschaft nicht unnötig beeinträchtigt werden.

Auf einer Fläche mit Drahtschmiede, Besenheide und Wacholder darf kein Wildacker angelegt werden, denn es handelt sich um eine Zwergstrauch- und Wachholderheide.

Strenggeschützte Arten, beispielsweise Kraniche, dürfen an ihren Brutstätten nicht gestört werden, dies gilt auch für Fotografen.

Unbefugt in einem fremden Wald zelten zieht eine Ordnungswidrigkeit nach sich. Dies gilt auch für das Unwirksammachen von Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte dienen.

Gesetzlich geschützte Biotope sind unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden. An ihnen dürfen keine Maßnahmen vollrichtet werden, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung dessen führen können, wie das Anlegen von Wildäckern.

Tümpel, Sumpfgebiete und Feuchtwiesen zählen zu Feuchtbiotopen und sollen als Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen erhalten bleiben.

Naturschutz für Tiere

Lebensräume und Wohnstätten

Die Benjes-Hecke ist eine von Hermann Benjes entwickelte Hecke, die sich aus einem 3 bis 4 m breiten und 1,5 m hohen Wall aus Baumschnitt entwickelt hat.

Totholz im Wald ist wichtig für die Brut und Aufzucht vieler Tierarten.

Nadelwälder sind für viele Tierarten der geeignete Lebensraum, beispielsweise für die Tannenmeise, sowie den Fichtenkreuzschnabel. Gut merkbar anhand der Nadelbäume im Namen.

Vogelarten wie der Drosselrohrsänger und die Rohrdommel brauchen stehende Gewässer mit schilfbewachsenen Verlandungszonen.

Die Bekassine benötigt großräumige Verlandungsstreifen.

Der Neuntöter und die Haselmaus bevorzugen Hecken und Feldgehölze.

In dem Zeitraum vom 01. März bis 30. September ist es verboten in der freien Natur Hecken zu schneiden, um das Brutgeschäft der Vögel nicht zu stören.

Baumhöhlen, oder ersatzweise auch Nistkästen, werden häufig von dem Bilch oder dem Sperlingskauz bewohnt.

Hirschkäfer halten sich häufig in alten, lichten Wäldern auf. Er bevorzugt Lichtungen, Schneisen und Ränder von Eichenwäldern.

Die Ringelnatter lebt häufig in Mooren und sumpfigen Wiesen.

Der Eisvogel und die Uferschwalbe brüten oft in selbstgegrabenen Höhlen an Steilufern.

Der Große Brachvogel benötigt weite feuchte Wiesen und Moore.

In Röhricht- und Schilfbeständen brüten die Rohrdommel, sowie das Blässhuhn.

Tagsüber halten sich Fledermäuse gern an warmen Dachstühlen, sowie in Baumhöhlen auf. Sie orten ihre Beute mit Ultraschall und halten Winterschlaf.

Der Große Brachvogel und die Bekassine zählen zu den Wiesenbrütern.

Der Buntspecht zimmert sich seine Höhle selbst und brütet dort auch.

In Laubwäldern lebt unter anderem der Pirol.

Speziell in Buchenwäldern kommen häufig der Waldlaubsänger und die Hohltaube vor.

Kenntnis der Tierarten

Ein Revierinhaber darf nicht bei der Aufzucht eines Fasanengeleges helfen, indem er Eier der Roten Waldameise verfüttert.

Grundsätzlich nicht getötet werden dürfen unter anderem die Fledermaus und der Hamster. Ebenso gilt dies für die Haselmaus, den Siebenschläfer, den Gartenschläfer und das Eichhörnchen.

Einen unbefiederten, grauen Schnabel weist die Saatkrähe auf.

Der Grund dafür, dass viele Vogelarten in Kolonien leben, ist der Schutz vor Feinden.

Beute des Sperlingskauzes sind Kleinvögel und Mäuse.

Der Tannennäher ernährt sich von Haselnüssen und Baumsamen.

Die Sumpfrohreule brütet grundsätzlich am Boden.

Bei Tage jagen tun die Sumpfrohreule und der Sperlingskauz.

Das Eichhörnchen ernährt sich von Eiern von Singvögeln und Knospen von Laubhölzern und auch Baumfrüchten. Sie tragen außerdem zur Verbreitung von Baumsamen bei.

Vogelarten wie der Buntspecht und der Kleiber klettern zur Nahrungsaufnahme an Stämmen stehender Bäume.

Die Nahrung der Schleiereule besteht hauptsächlich aus Mäusen.

Die Feldlerche und der Große Brachvogel sind Zugvögel.

Der Igel und die Spitzmaus ernähren sich von Insekten.

Manche Vogelarten legen Nahrungsvorräte an. Dazu zählen der Eichelhäher und der Tannenhäher.

Von den einheimischen Zugvögeln zählen die Bachstelze und der Kiebitz zu den Erstankömmlingen.

Der Biber ernährt sich ausschließlich von Pflanzen.

Der Schwanz des Bibers ist fast kahl, beschuppt und seitlich abgeplattet. Er kann Uferdämme unterwühlen.

Der Weißstorch ernährt sich von Mäusen, Insekten, Regenwürmern, Fröschen und Reptilien. Er bevorzugt offene Landschaften mit Feuchtwiesen und Überschwemmungsgebieten.

Der Kormoran frisst ausschließlich Fische. Er nimmt nach jedem Wasseraufenthalt eine typische Haltung zum Trocknen des Gefieders ein.

Die Wanderrate raubt gern Enteneier.

Der Graureiher fliegt mit einem S-förmigen Hals. Der Weißstorch und der Schwan hingegen haben ihren Hals im Flug gestreckt.

Die Puppen der Roten Waldameise werden vom Auerhuhn, sowie vom Schwarzspecht aufgenommen.

Der Schwarzstorch ist ein Zugvogel und hat sein Winterquartier in Afrika. Er bevorzugt abgelegene Waldgebiete.

Ein Gewölle ist der unverdauliche Teil der Beute von Greifvögeln, der wieder ausgespiesen wird. Beinhaltet ein aufgefundenes Gewölle Knochenteile, so ist es wahrscheinlich, dass dies von einer Eule stammt.

Die gemeine Wespe ist ausgewachsen ein Allesfresser, ihre Larven ernährt sie mit Insekten.

Förderung der Singvögel und sonstiger Tierarten

Will man Spechte im Wald fördern, so sollte man totes Holz belassen und Bäume mit Höhlen erhalten.

Der Neuntöter ist auf Dornenhecken angewiesen, sowohl zum Nisten, als auch zum Leben allgemein.

Ein Maulwurf darf nicht gefangen und getötet werden. Er steht unter besonderem Schutz.

Ein verendeter Uhu darf sich auch nicht ein Revierinhaber aneignen. Dies gilt auch für die Waldeule.

Naturschutz für Pflanzen

Heimische Sonnentauarten können auf Hochmooren vorkommen. Typische Leitarten sind hier zudem die Rosmarienheide, das Pfeifengras und der Goldregenpfeifer.

Auf Niedermooren (Flachmooren) gedeiht die Mehlprimel.

Röhrichte zählen zu den besonders geschützten Biotopen. Zu den Röhrichten zählt unter anderem das Rohrglanzgras.

Wird ein Magerrasen spät geschnitten, sichert dies seine Qualität als Äsung und steht im Einklang mit den Naturschutzzielen.

Auf Trockenrasen kommt die Silberdistel und die blaue Schwertlilie vor.

Auf trockenen Sandböden kommt die Besenheide vor, auch Heidekraut genant.

Streuhobstwiesen sind der Natur sehr wertvoll. Sie eröffnet speziellen, seltenen Pflanzen den Lebensraum.

Ein Baum, der durch die starke Verzweigung gute Nistmöglichkeiten bieten und durch Dornen den Zutritt erschwert und eine gute Wildäsung bietet ist die Wildbirne.

Die Gattung Sonnentau zählt zu den fleischfressenden Pflanzen und besitzt klebrige Fühler um Insekten einzufangen und sie als Nahrung zu verwerten.

Der Seidelbast wächst in Wäldern und Gebüschen.

Auch wenn eine Wiese mit besonders geschützten Pflanzen bewachsen ist darf ein Landwirt sie ohne Einschränkung mähen.

Spaziergänger dürfen in der Menge eines Handstraußes Sträucher schneiden.

Nicht gepflückt werden dürfen grundsätzlich Akelei und Seidelbast. Auch Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau zählen dazu.

Gepflückt werden dürfen dafür Maiglöckchen.

Kanadische Felsenbirnen dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde in einen Hegebusch gepflanzt werden.

Eine mit Schlehen und Weißdorn bestockte Hecke darf nicht niedergebrannt werden.

Eine Hecke in der Natur zu beseitigen, um die landwirtschaftlich nutzbare Fläche zu vergrößern ist ebenfalls verboten.

Zurückschneiden dürfte man eine Hecke derart nur außerhalb der Vegetationszeit, sprich Oktober bis Februar.