Jagdhundewesen

Kategorisiert in Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, Jagdliches Brauchtum

Projekt Büchse

Allgemeines über Jagdhunde

Begrifflichkeiten

Verbellt der Hund das bei der Nachsuche gefundene Stück, so spricht man von einem Totverbeller.

Dies nicht mit dem Totverweiser verwechseln, bei dem der Hund dem Hundeführer durch ein bestimmtes Verhalten den Fund des Stückes bekannt gibt.

Ein Bringselverweiser ist ein Stück Holz oder Leder an der Halsung des Hundes, dass dieser zu seinem Hundeführer bringt, wenn er das verendete Stück Wild aufgefunden hat.

Drückt der Jagdhund das Wild aus seinem Bau, so sprengt er den Bau.

Beim Buschieren, häufig auch „Buschieren unter der Flinte“ genannt, sucht der Hund im unübersichtlichen Gelände im Schussbereich des Hundeführers.

Beim Stöbern hingegen sucht der Hund auch in unübersichtlichem Gelände, aber freier, also weniger an den Hundeführer gebunden.

Das Brackieren ist das sehr großräumige Stöbern, wobei die Hunde dabei über eine ausgeprägte Spurtreue und Spursicherheit verfügen müssen. Der Hund wird dabei geschnallt, also von der Leine gelassen.

Das Vorstehen beschreibt das Verharren des Hundes vor dem Wild mit dem er dem Schützen das Wild anzeigt. Hierbei hat der Hund häufig die Vorderpfote angehoben und die Rute steht in Verlängerung mit der Längsachse des Körpers. Häufig bei der Jagd auf Federwild zu sehen.

Ist der Hund waidlaut, so gibt er Laut ohne Witterung zu haben oder wenn er eine Spure oder Fährte verloren hat.

Standlaut hingegen bedeutet, dass der Hund lebendes Wild stellt und dieses verbellt.

Führigkeit bezieht sich auf den Hundeführer und kennzeichnet die Bereitschaft des Hundes mit diesem zusammenzuarbeiten. Es kennzeichnet die Bindung zwischen dem Gespann von Hund und Hundeführer.

Die Schulterhöhe des Hundes bezeichnet man als Stockmaß.

Ist ein Hund hasenrein, so verfolgt er den Hasen nicht ohne Befehl, beziehungsweise bricht die Jagd auf den Hasen auf Befehl ab.

Wildschärfe oder Jagdschärfe ist der Instinkt beim Jagdhund, Wild – speziell Raubwild – sofort anzugreifen.

Von Standruhe spricht man, wenn der Hund leise auf seinem Platz liegt, beispielsweise beim Ansitz.

Ein Wurf von Welpen wird häufig wie folgt angegeben:
2,5 DD-Welpen heißt das 2 männliche und 5 weibliche Welpen gewölft wurden.

Sind die Analdrüsen des Hundes entzündet und er hat Würmer, so schiebt er sein Hinterteil über den Boden, um den Juckreiz zu stillen. Dieses Phänomen wird häufig als Schlittenfahren bezeichnet.

Eine Schleppe ist die Duftspur eines geschleppten Stückes Wild für die Abrichtung des Hundes.

Unter Riemenarbeit versteht man die Führung auf der Schweißfährte.

Altersangabe

Die Altersangaben von Jagdhundearten werden abhängig von den Rassengruppen gemacht.

Da Vorstehhunde gut im Feld arbeiten gibt man das Alter als „im Feld“ an. Ein Vorstehhund im 5. Feld ist also 5 Jahre also, befindet sich also im 6. Lebensjahr.

Schweißhunde haben meist lange hängende Ohren, die man als Behänge bezeichnet, so auch das Alter. Ein Hund im 3. Behang ist ein Schweißhund im 4. Lebensjahr.

Nachsuche

Eine Nachsuche sollte nicht unmittelbar beginnen, sondern erst nach einer gewissen Wartezeit, damit der Hund die Fährte besser kriegt.

Der Hund wird dabei nicht sofort geschnallt. Dies geschieht regelmäßig am letzten warmen Wundbett.

Ist der Schweiß des Wilds hellrot-schaumig, so deutet dies auf Lufteinschlüsse aus der Lunge hin.

Die Nachsuchearbeit ist unter beiden Extrembedingungen erschwert. Sowohl extreme Hitze, als auch starker Frost erschweren dem Hund (als auch dem Hundeführer) die Nachsuche.

Durchquert ein anderes Stück Wild die auszuarbeitende Fährte und hinterlässt eine eigene Fährte, die der Hund annimmt, so spricht man von einer Verleitfährte.

Zieht jedoch das Wild zurück in die eigene Wundfährte, die auch Rotfährte genannt wird, um den Verfolgern das Auffinden zu erschweren, so nennt man dies Widergänge.

Springt das Wild mit einem großen Absprung aus der eigenen Wundspur, nennen man dies einen Absprung.

Jagdhunderassen

Im Folgenden sind Einteilungen von Jagdhunden aufgelistet, allerdings beabsichtigt unvollständig.

Stöberhunde:

  • Deutscher Wachtelhund (DW)
  • Alle Spaniel-Arten (Sp)

Englische Vorstehhunde:

  • Pointer (P)
  • Alle Setter-Arten (Englisch, Irisch, Gordon)

Deutsche Vorstehhunde:

  • Weimaraner-Kurz- und Langhaar (W, WL)
  • Deutsch- Kurz-, Lang-, Stichel- und Drahthaar (DK, DL, DSt, DD)
  • Großer und Kleiner Münsterländer (GM, KlM)
  • Griffon (Gr)
  • Pudelpointer (PP)

Erdhunde, geeignet für Baujagd:

Allgemein alle Teckel und alle Terrier.

  • Kurzhaar-, Langhaar- und Rauhaarteckel (KT, LT, RT)
  • Deutscher Jagdterrier, Foxterrier, Paron Russel Terrier (DJT, FT, PRT)

Der Kaninchen- und Zwergteckel, sowie der Normalschlag unterscheiden sich wie folgt: Der Kaninchenteckel hat einen Brustumfang bis 30 cm, der Zwergteckel bis 35 cm und der Normalschlag ab 36 cm.

Hundeprüfungen

Rassebedingte Prüfungen: (Liste unvollständig)

Derby und Solms sind Prüfungen für Deutsch-Kurzhaar.

Vielseitigkeitsprüfung für Teckel. Hier wird unter anderem eine Schweißfährte abgearbeitet, die 600 m lang ist.

Brauchbarkeitsprüfung (Gebrauchsprüfung)

Zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden alle Hunde, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannte Rasse entsprechen.

Geprüft wird unter anderem Gehorsam, Schussfestigkeit, Schweißarbeit auf Schalenwild, Bringen von Haar- und Federwild auf der Schleppe und Wasserarbeit.

Die Haarwildschleppe hat eine Länge von mindestens 300 m, wie auch bei der VGP der Vorstehhunde.

Allgemein wird die Eignung des Hundes für den praktischen Jagdbetrieb festgestellt. Der Hund ist hiernach als brauchbar anzusehen, allerdings nicht zwingend in allen Bereichen.

Zuchtprüfungen

Bei Zuchtprüfungen werden neben den körperlichen und den Wesensmängel die Anlagen des Hundes festgestellt.

Verbands-Jugendprüfung (VJP)

Es handelt sich um eine Anlageprüfung von Vorstehhunden. Zugelassen werden Hunde, die im Jahr zuvor gewölft wurden, aber auch solche, die maximal 3 Monate älter sind.

Geprüft werden die Spurarbeit (auf Hasenspur), Nase, Suche, Vorstehen und die Führigkeit, also allgemein nur die Anlagen des Hundes.

Der Hund ist hiernach noch nicht als brauchbar anzusehen.

Herbst-Zuchtprüfung (HZP)

Auch eine Anlagenprüfung der Vorstehhunde. die HZP wird im Herbst, immer nach dem 1.9. eines Jahres durchgeführt.

Hunde, die diese Prüfung bestehen sind im Normalfall zwischen 12 und 24 Monaten alt, sind also im 1. Feld.

Geprüft werden neben den Anlagen (wie bei der VJP) die Wasserarbeit, Verlorenbringen von Haar- und Federwild auf der Schleppe, Art des Bringens, Gehorsam, Arbeitsfreude. Die Schweißarbeit wird hier nicht geprüft.

Die Fasanenschleppe ist hier 200 m lang.

Der Hund ist hiernach nur mit entsprechender Zusatzprüfung brauchbar.

Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP)

Dies ist die „Meisterprüfung“ der Vorstehhunde.

Es werden umfangreich geprüft die Waldarbeit (inklusive Schweißarbeit), Wasserarbeit, Feldarbeit und Gehorsam. Die Prüfungen werden auf 2 Tage aufgeteilt.

Die Kaninchenschleppe ist hier mindestens 300 m lang.

Hat der Hund hierbei die Übernachtfährte absolviert, ist er hiernach brauchbar.

Biologie des Hundes

Allgemeines

Alle hundeartigen Tiere haben eine Tragzeit von 9 Wochen.

Der Zahnwechsel ist von der Rasse abhängig und erfolgt zwischen dem 4. und 7. Lebensmonat.

Jagdliche Eigenschaften (Vorstehen, Wasserfreude, Spurwille, Jagdschärfe) kann nicht gelernt werden, sie müssen angewölft sein. Gehorsamkeit kann gelernt werden.

Reagiert der Jagdhund scheu auf den Schuss, so spricht man von Nervenschwäche.

Die Lebenserwartung liegt bei 12 bis 16 Jahren, wobei kleine Hunde i.d.R. älter werden als große.

Gebiss

Das hundeartige Dauergebiss besteht aus 42 Zähnen und ist nach 10 bis 12 Monaten komplett.

Die oberen Schneidezähne sitzen leicht vor den unteren. Ist dieser Effekt deutlich erkennbar spricht man von einem Rückbeißer, ist es umgekehrt, also wenn die unteren Schneidezähne vor den oberen sitzen, so spricht man vom Vorbeißer.

Hundehaltung

Zu der Größe des Zwingers gibt in allgemein zwei Regeln:

  • Die Länge der Seiten muss mindestens der doppelten Länge des Hundes entsprechen und keine Seite darf unter 2 m kurz sein.
  • Je nach Widerristhöhe des Hundes liegt die Mindestbodenfläche zwischen 6 und 10 m². Der aufgerichtete Hund darf mit den Vorderpfoten nicht an die obere Begrenzung kommen.
  • Möchte man den Zwinger als Zuchtzwinger nutzen, so muss dieser um 4 m² größer als bei der Alleinhaltung sein.

Bei der Anbindehaltung ist eine Länge von mindestens 6 m vorgegeben. Der Hund muss ungehindert in seine Schutzhütte gelangen können. Außerdem dürfen keine behindernden oder verletzenden Gegenstände im Laufbereich liegen.

Wird der Hund im Freien gehalten, so muss ihm eine Schutzhütte aus Wärme dämmenden und gesundheitsunschädlichem Material zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren darf er sich in der Hütte nicht verletzen können und muss trocken darin liegen können.

Allgemein muss der Hund genug Auslauf im Freien haben und ausreichenden Kontakt mit seiner Betreuungsperson.

Tierschutz

Bei jeder Such-, Drück-, Treibjagd und bei jeder Art von Federwildbejagung ist ein brauchbarer Jagdhund mitzuführen.

Jeder Jagdpächter braucht nichts zwangsweise einen eigenen Hund, ihm muss aber wenigstens einer zur Verfügung stehen.

Brauchbar im Sinne des Jagdgesetzes ist der Hund nach Bestehen der Brauchbarkeitsprüfung.

Findet der Hund ein Stück Federwild nicht sofort auf, so ist er nach einiger Wartezeit erneut anzusetzen.

Ein Welpe darf frühestens am 57. Lebenstag, also nach 8 Wochen abgegeben werden. Bis dahin muss er bei der Hündin bleiben.

Teilamputationen der Rute sind nur für den jagdlichen Zweck zum Selbstschutz des Hundes erlaubt. Ein nicht in Jägerhände abzugebender Hund darf nicht teilamputiert werden.

Zum Selbstschutz des Hundes muss ihm im Wasser und bei der Baujagd die Halsung abgenommen werden.

Ein Hund ist zwei Mal täglich, morgens und abends, zu füttern.