Merksätze/Allgemeines
- Für den Erwerb der ersten Langwaffe ist keine vorher ausgestellte WBK nötig. Zum Kauf dergleichen wird nur der Jagdschein benötigt.
- Das Abhandenkommen von Waffen ist unverzüglich anzuzeigen.
- Der Erwerb von Einsteckläufen ist erlaubnisfrei, solange die dazugehörige Waffe in der WBK eingetragen ist.
- Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
- Wer eine Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert und dieser Transport zu einem von dessen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt, braucht keine Erlaubnis dazu.
- Waffen werden aus Sicherheitsgründen im entspannten Zustand aufbewahrt.
- Jäger dürfen ohne besondere Erlaubnis im Revier zur Jagdausübung schießen. Dies beinhaltet u.a. die Hundeausbildung, das Ein- und Anschießen und den Jagd- und Forstschutz.
- Nach Erlaubnis der waffenrechtlichen Behörde darf ein Jäger Damwild in einem Damwildgehege auf Bitte des Gehegeinhabers töten.
Beschuss von Waffen
Beim Beschuss einer Langwaffe wird die Materialfestigkeit und die Maßhaltigkeit geprüft. Grundsätzlich wird die Haltbarkeit geprüft.
Ein Beschusszeichen ist ein Stempel des staatlichen Beschussamtes auf den wesentlichen Teilen einer Waffe.
Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden
Nicht dauernd bewohnt sind Gebäude, in denen nur vorübergehend und unregelmäßig Nutzungsberechtigte verweilen (Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder –wohnungen). In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 3 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn dies in einem mindestens Widerstandsgrad I entsprechenden Behältnis erfolgt.
Aufbewahrung bei Erlaubnisinhabern
Ist ein Jäger Inhaber eines gültigen Jagdscheins oder einer WBK, können ihm Langwaffen eines anderen Jägers vorübergehend zur sicheren Verwahrung übergeben werden.
Dokumente zur Jagdausübung
Führt ein Jäger im Revier eine Schusswaffe mit sich, so muss er Jagdschein, WBK und Personalausweis mit sich führen.
Beim Ausleihen einer Jagdwaffe ist statt der WBK ein Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht mit sich zu führen.