Umgang mit Waffen und Munition

Kategorisiert in Jagdwaffen und Fanggeräte, Waffenrechtliche Vorschriften, Waffensachkunde gemäß §7 WaffG

Projekt Büchse

Allgemeines

  • Eine Schusswaffe darf nur zur Notwehr auf Menschen gerichtet werden.
  • Waffen stets ungeladen an andere Personen übergeben, mit Ausnahme des Sportschießens bei einer Waffenstörung.
  • Eine aufgenommene Waffe ist stets auf ihren Ladezustand und Sicherheit zu überprüfen.
  • Schusswaffen dürfen nicht ohne Zulassen modifiziert werden (beispielsweise Schaft durch Pistolengriff ersetzen).
  • Munition muss beim Waffenhändler, Hersteller oder einem Delaborierbetrieb entsorgt werden.

Waffenbesitzkarten (WBKs)

Grundlegend gibt es die WBK in grün, gelb und rot.

Die grüne WBK erhalten Jäger, die gelbe WBK können Sportschützen erhalten und die rote WBK ist für Waffensammler.

Eine WBK kann auch einem eingetragenen Verein erteilt werden.

Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein berechtigt in Deutschland zum öffentlichen Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen, jedoch nicht zum Führen von Druckluftwaffen, die das „F im Fünfeck“ tragen.

Zum Besitz dieser Waffen ist der kleine Waffenschein nicht erforderlich.

Er gilt unbefristet.

(Großer) Waffenschein

Der Waffenschein berechtigt in Deutschland zum öffentlichen Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Privatpersonen wird er nur selten ausgestellt.

Er gilt maximal 3 Jahre.

Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Vor Grenzübertritt wird aber zusätzlich eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (beispielswiese durch einen Eintrag in den EFP) benötigt.

Er berechtigt nicht dazu, Waffen oder Munition zu erwerben und dann in einen anderen EU-Mitgliedstaat einzuführen.

Regelung für das Sportschießen

Sportschützen müssen um Waffen erwerben zu können mindestens 12 Monate den Schießsport nachweislich im Verein regelmäßig betreiben und die zu erwerbende Waffe muss zugelassen und für seine Disziplin erforderlich sein.

Waffen dürfen für den sportlichen Gebrauch nur auf dem Schützenstand geladen werden.

Auf den Schießstätten für Sportschützen dürfen nur mit Waffen geschossen werden, die für den jeweiligen Stand zugelassen sind.

Frei erwerbbare Waffen

Waffen mit dem „F im Fünfeck“ und dem „PTB im Kreis“ dürfen ab 18 Jahren ohne Erlaubnis erworben werden.

Das F im Fünfeck erhalten Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie (Energie bei einer Strecke von 0 m, also E0) bis 7,5 Joule. Verfügen Waffen über solch eine Mündungsenergie aber nicht das F im Fünfeck, so sind sie nicht frei erwerbbar.

Mit diesen Waffen darf auf dem eigenen Grundstück geschossen werden, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm belästigt wird.

Möchte man mit solchen Waffen außerhalb des eigenen Grundstücks schießen, so benötigt man eine behördliche Erlaubnis.

Zusätzliche Ausnahmen zu frei erwerbbaren Waffen: Harpunen mit Gummiabzug und Perkussionswaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt worden ist, dürfen frei erworben werden, also auch ohne WBK.

Verbotene Waffen/Munition

In Deutschland sind folgende Waffen/Munition verboten:

  • Vollautomatische Schusswaffen
  • Als andere Gegenstände getarnte Waffen (z.B. Stockdegen)
  • Zielbeleuchtung, Nachtzielgeräte
  • Nunchakus
  • Schlagringe
  • Wurfsterne
  • Präzisionsschleuder mit Armstütze
  • Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser
  • Molotowcocktails
  • Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
  • Leuchtspurgeschosse, Hartkerngeschosse

Erlaubnispflichtige Waffen

Erlaubnispflichtige Waffen sind all diejenigen Waffen, die nicht frei erwerbbar sind und auch nicht verboten sind.

Dies gilt auch für gewissen Zubehörteile von Waffen, wie beispielsweise Schalldämpfer. Für sie ist ein Voreintrag in die WBK erforderlich.

Erwerb von Waffen

Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen in unbegrenzter Anzahl, ohne Voreintrag in die WBK, wobei die WBK trotzdem benötigt wird. Weiterhin berechtigt er zum Erwerb von Munition für Langwaffen.

Zum Erwerb einer Kurzwaffe ist ein Voreintrag in die WBK erforderlich, auch für Jagdscheininhaber. Bei dem Voreintrag ist der genaue Waffentyp spezifiziert. Die Erwerbsberechtigung ist ein Jahr lang gültig.

Nach Erwerb der Waffe muss der zuständigen Behörde die WBK zur Eintragung innerhalb von zwei Wochen vorgelegt werden. Diese Frist gilt auch beim Verkauf einer Waffe, um sie aus der WBK streichen zu lassen.

Kann der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis kein Bedürfnis mehr nachweisen oder ist nicht mehr zuverlässig, so kann die Erlaubnis von der Behörde widerrufen werden.

WBK-pflichtige Schusswaffen dürfen höchstens einen Monat lang an eine berechtigte Person zweckmäßig verliehen werden, die über ein entsprechendes Behältnis verfügen. Zur sicheren Aufbewahrung darf (z.B. während eines Urlaubs) eine Schusswaffe auch dem Waffenhändler verleihen.

Zum Einführen von Waffen aus dem Ausland wird eine Verbringungserlaubnis benötigt.

Erwerb von Munition

Für den Erwerb von Munition muss einer Erwerbsberechtigung in Form eines Eintrags in der WBK vorhanden sein. Ist man berechtigt, darf man unbegrenzte Mengen erwerben (ungeachtet von Transportbeschränkungen). Inhaber eines Jagdscheins dürfen ohne Eintrag Langwaffenmunition erwerben.

Zusätzlich ist es erlaubt, Munition auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch auf dieser Schießstätte zu erwerben.

Munition darf anderen Personen zum Transport überlassen werden, sofern diese selbst eine WBK besitzt.

Erlaubt ist auch das Erwerben von Patronenhülsen, sie dürfen sogar Kindern geschenkt werden.

Munition

Die Bezeichnung „Magnum“ weist auf eine besonders starke Munition hin.

Einteilung Flintenmunition

Flintenkaliber werden international einheitlich mit 8, 10, 12, 16, 20, 24, 28, oder 36 bezeichnet. Die Zahlen geben die Anzahl der Kugeln gleichen Durchmessers an, die aus jeweils einem englischen Pfund (453,6 g) Blei gegossen werden können. Beim Kaliber 12 wiegen also 12 Bleikugeln mit je ca. 18,2 mm Durchmesser ein englisches Pfund. Die Kaliberangabe bezieht sich auf den Innendurchmesser des Flintenlaufs, nicht auf den Durchmesser einzelner Schrotkugeln.

Der Durchmesser der einzelnen Schrotkugeln wird auch Schrotstärke bezeichnet. Sie wird mit einer Schrotgrößennummer angegeben, die auf die jeweilige Patrone gedruckt ist. Je kleiner die Nummer, desto größer die Schrotstärke. Grundsätzlich sollte die Schrotstärke der zu bejagenden Wildart angepasst sein. Nr. 1 wäre beispielsweise für Fuchs/Dachs geeignet, während Nr. 7 etwa für manches Federwild genommen würde. Im Folgenden einige Schrotstärken, Zwischengrößen können bei Bedarf errechnet werden:

Schrot Nr. 1: 4,0 mm
Schrot Nr. 3: 3,5 mm
Schrot Nr. 5: 3,0 mm
Schrot Nr. 7: 2,5 mm
Schrot Nr. 9: 2,0 mm

Einteilung Büchsenmunition

Kaliberangaben bei Büchsenmunition erfolgt entweder in metrischer oder zöllischer Form. 1 Zoll entspricht 25,4 mm.

Beispiel: 7 x 64 steht für eine Patrone mit dem Kaliber 7 mm und 64 mm Hülsenlänge.

.308 Win. steht für das Kaliber 0,308″ (Zoll), also 7,82 mm, wobei die eigentliche Kaliberangabe mit 7,62 mm etwas abweicht.

Büchsenpatronen können Buchstaben als Zusätze in der Kaliberangabe enthalten. „R“ kennzeichnet eine Randpatrone, „I“ eine Infanteriepatrone und „S“ eine „Spitz“-Geschoss (stärkerer Durchmesser).

Revolverkaliber

Jagdlich relevant sind die Revolverkaliber .38-Spezial und .357-Magnum.

Die .357-Magnum ist zwar vom Kaliber her kleiner, weist aber eine höhere Energie als die .38-Spezial auf. Die Patrone ist auch etwas länger.

Eine Patrone vom Typ .38-Spezial kann in einen Revolver vom Typ .357-Magnum geladen und verschossen werden, jedoch nicht andersrum.

Abzugsysteme

Es wird zwischen Single-, Double-Action und Double-Action-Only unterschieden.

Beim Single-Action-Abzug wird der bereits vorgespannte Schlagbolzen ausgelöst und kein weiterer mechanischer Vorgang ausgelöst, es ist das einfachste Abzugssystem.

Beim Double-Action-Abzugsystem wird durch Ziehen des Abzugs der Hahn vorgespannt und kurz danach in einem Vorgang abgeschlagen. Ein vorheriges Spannen des Hahns ist nicht nötig, aber möglich. Außerdem wird bei diesem System, welches sich man häufig bei Revolvern antrifft, die Trommel weitergedreht.

Bei Double-Action-Only Systemen ist kein Hahn vorhanden, man kann ausschließlich mit Double-Action schießen und die Waffe nicht von Hand vorspannen.

Nachteil von Double-Action ist, dass der Abzugswiderstand höher ist als beim Single-Action-Abzug, wodurch die Präzision leidet. Vorteil ist der schnellere Ablauf des Schießvorgangs.

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Mit dem neuen Waffengesetz 2017 dürfen Langwaffen, Kurzwaffen und Munition zusammen ohne räumliche Trennung in einem Waffenschrank aufbewahrt werden.

Bei einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 unter 200 kg dürfen bis zu 5 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen aufbewahrt werden.

Bei einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 über 200 kg dürfen bis zu 10 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen aufbewahrt werden.

Bei einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 1 ohne Angabe zum Gewicht dürfen eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen aufbewahrt werden.

Munition alleine darf in einem Blechschrank oder Metallkasten mit Schloss aufbewahrt werden.